Betriebsstörung
Zwei junge Mädchen und in der Mitte ein junger Bursche schauen einander beim Gehen an. Rechts dahinter sieht man einen KMG-Linienbus, dessen Front unterhalb der Scheibe mit einem schwarzen Schnauzbart beklebt ist.

Freie Fahrt zu Schule & Lehre

Freifahrt für Schüler:innen und Lehrlinge im Verbundraum Kärnten

Voraussetzungen für eine Freifahrt

Ordentliche Schüler:innen und Lehrlinge

  • Unter 24 Jahren
  • Besuch einer öffentlichen Schule oder einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule an mind. vier Tagen pro Woche bzw. eines anerkannten Lehrverhältnisses (mit Lehrvertrag) an mind. drei Tagen pro Woche
  • Bezug der österreichischen Familienbeihilfe
  • Ist man weder österreichische/r Staatsbürger:in noch EU-/EWR-Bürger:in oder durch EU-Abkommen gleichgestellt, benötigt man eine Bestätigung des österreichischen Wohnsitzfinanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe.

Wo erhalte ich das Freifahrtformular?

  • In der Schule bzw. vom Arbeitgeber
  • Bei den Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen (z.B. KMG-Kundenservice, Heiligengeistplatz 12 oder STW-ServiceCenter, St. Veiter Straße 31)

Wie komme ich zum Ausweis?

  1. Formular vollständig und gut leserlich ausfüllen und von der Schule (Unterschrift + Rundstempel) bestätigen lassen.
  2. Erlagschein über € 19,60 einzahlen; Zahlungsnummer ins Formular eintragen und Kopie der Einzahlung beilegen.
  3. Antrag mit Einzahlungsbestätigung und Foto (3,2 × 2,5 cm) bei der Ausgabestelle abgeben – oft übernimmt das auch die Schule.
  4. Bei falscher Einzahlung: Antrag auf Rücküberweisung plus Kopie des Selbstbehalt-Zahlscheins beilegen (ohne Kopie keine Rücküberweisung).

Varianten für deinen Ausweis:

A) Plastikkarte:

  • Direkt in der Schule (wenn diese den Antrag übermittelt)
  • Beim Verkehrsunternehmen (bei persönlicher Abgabe)
  • Oder per Post (bei beigelegtem, frankiertem Rückkuvert)

B) digital am Smartphone:

App öffnen und auf „Jetzt aktivieren“ klicken.
Du benötigst:

  • Deine Kundennummer (erhältst du bei deiner Ausgabestelle)
  • Geburtsdatum
  • PLZ des Hauptwohnsitzes
  • Deine Handynummer
  • E-Mail-Adresse

Wichtig:

Wenn du dich für die App entscheidest, wird dir keine Plastikkarte mehr zugeschickt.
Sollte der Ausweis in der App nicht angezeigt werden, versuche bitte Folgendes:

  1. Internetverbindung prüfen (erforderlich)
  2. Ab- und wieder anmelden
  3. Notfalls die App löschen und neu installieren

Wenn danach weiterhin Probleme bestehen, wende dich bitte an das Kärntner Linien Kundenservice unter Telefon: +43 463 595050

Klagenfurt Netz-Ticket

Aufzahlungsmodell auf die Schüler-/Lehrlingsfreifahrt – Grundkarte

Mit dieser Aufzahlung auf die Grundkarte (Freifahrtausweis) bist du von Schulbeginn bis zum Ende der Sommerferien des aktuellen Schuljahres (bei Lehrlingen bis zum Ablauf der Grundkarte) im gesamten Klagenfurter Stadtverkehrsgebiet mit den KMG-Bussen mobil.

Voraussetzungen:

  • Schüler:in oder Lehrling mit Anspruch auf eine Schülerfreifahrt (Grundkartenberechtigung) in Klagenfurt
  • Wohnort und Schule/Lehrbetrieb müssen im KMG-Busliniennetz innerhalb des Klagenfurter Stadtgebiets liegen (lt. gültigem Zonenplan der Kärntner Linien)

So funktioniert`s:

  • Formular „Aufzahlung Klagenfurt Netz-Ticket“ downloaden oder im KMG-Kundenservice, Heiligengeistplatz 12 abholen
  • Ausfüllen und wieder abgeben

JUGEND.mobil-Ticket

Aufzahlungsmodell auf die Schüler-/Lehrlingsfreifahrt – Grundkarte

Mit dieser Aufzahlung auf die Grundkarte (Freifahrtausweis) kannst du von Schulbeginn bis zum Ende der Sommerferien des aktuellen Schuljahres (bei Lehrlingen bis zum Ablauf der Grundkarte) sämtliche Verbindungen der Verkehrsunternehmen der Kärntner Linien im regulären Linienverkehr (ausgenommen Sonderverkehr) nutzen.

Ausnahme:
Bestätigt die Schule den Anspruch nur für das erste Schulhalbjahr, endet die Gültigkeit des JUGEND.mobil-Tickets mit dem auf dem Ausweis ausgewiesenen Enddatum. Die Freifahrt für das zweite Schulhalbjahr muss in diesem Fall mit dem JUGEND.mobil-Ticket ohne zusätzliche Kosten neu beantragt werden.